Sicherheitskonzept: Gemeinde Nittenau

Direktzum Inhalt springen,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
GMS Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren./p>

Verarbeitungsunternehmen
GMS Nittenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Schulgebäude
Schule Fischbach

Sicherheitskonzept

Unser Sicherheitskonzept im Detail

1. Verhaltenspräventive Maßnahmen

1.1. Lehrkräfte

  • regelmäßige Unterweisungen der Schülerinnen und Schüler und der Mitarbeiter
  • Belehrungen und Beachtung der Schul- und Pausenregeln in der Klasse
  • Schulwegsicherheit (Informationen, Belehrungen der Schüler)
  • Feueralarmübungen 2mal pro Schuljahr (1mal angekündigt, 1mal unangekündigt)
  • wichtige Verhaltenstipps besprechen

1.2. Schüler

  • Gemeinsame Erarbeitung von Klassenregeln
  • Soziales Lernen durch Übernahme von Verantwortung z.B. Patenschaften
  • Feueralarmübungen

1.3. Eltern

  • Informationen bei Elternabenden
  • Information über Schulmanager online
  • Schulwegsicherheit

2. Sensibilisierung für Gefahrensituationen

2.1. Lehrkräfte

  • kontrollieren täglich die Anwesenheit der Schüler/innen und kontaktieren bei unentschuldigtem Fehlen die Schulleitung
  • vermerken fehlende Schüler/innen zu Unterrichtsbeginn der „Abwesenheitsliste“
  • sorgen für Einhaltung der Sicherheitsregeln während der Pausen (Gebäude, Schulhof, Klettergeräte)
  • bei Regenwetter oder Glatteis bleiben die Schüler/innen in den Klassenräumen / im Schulgebäude
  • thematisieren Gewaltprobleme im Unterricht
  • sensibilisieren Schüler/innen für einen freundlichen, dennoch kritischen Umgang mit allen schulfremden Personen
  • melden der Schulleitung unmittelbare Drohungen von Schüler/innen gegenüber  Mitschülern/innen sowie Lehrern oder Lehrerinnen
  • Notfall-/Alarmmaßnahmen werden in den Klassen besprochen und eingeübt  (Feueralarm)
  • Alarmpläne hängen im Klassenzimmer aus
  • Notfallmappe an jedem Pult
    -bei Problemen auf niedriger Schwelle Kontaktaufnahme mit der Polizei
    -verfügen über Notfallnummern der Schüler/innen

2.2. Schüler und Schülerinnen

  • melden sich ab, wenn sie zur Toilette müssen
  • übernehmen Verantwortung und soziale Aufgaben in der Klasse
  • kennen mögliche Notfallsituationen und sind durch regelmäßiges Üben mit den jeweiligen Verhaltensregeln vertraut (2 Feueralarme: Schulbeginn angekündigt, im 2. HJ unangekündigt)

2.3. Eltern

  • melden Änderungen ihrer Telefonnummern (Festnetz, Handy, Ersatznummern) sofort im Büro/Schulleitung und/oder bei der Klassenlehrerin/lehrer
  • melden sich digital per Schulmanager oder im Büro oder bei der Klassenlehrkraft (Krankheit des Kindes, Gesprächstermin)
  • Zutritt zum Schulhaus nur per Türöffner/Kamera

2.4. Fremde Personen im Gebäude

  • fremde Personen melden sich bei der Schulleitung oder im Büro, diese geben die Informationen an Klassenlehrer/innen weiter
  • werden im Schulgebäude sowohl von den Beschäftigten wie auch von Schülern/innen freundlich angesprochen, gefragt, ob man ihnen behilflich sein kann und ggf. zum Büro begleitet, wo geklärt wird, mit welcher Berechtigung sie sich im Schulgebäude aufhalten
  • bei Problemen mit niedriger Schwelle Kontaktaufnahme mit der Polizei

2.5. Toilettennutzung

  • Toiletten sind keine Aufenthaltsorte
  • während der Unterrichtsstunden werden Toiletten nur in dringenden Fällen benutzt
  • Auffälligkeiten (deponierte Gegenstände) melden

2.6. Aufsichtsregelung

  • Die geltenden Aufsichten nach dem Aufsichtsplan werden eingehalten
  • Buskinder werden ab 07:00 Uhr durch Hausmeister in Pausenhalle beaufsichtigt
  • Frühaufsicht ist von 07:20 Uhr bis 07:35 Uhr im Freien
  • Bei Regen entscheiden die Aufsichten über den Verbleib in den Klassenräumen/ im Schulgebäude. Pro Flur übernimmt eine Lehrerin/Lehrer die Aufsicht. Es können auch ältere Schüler/innen zur Unterstützung eingesetzt werden.

2.7. Eingang

  • Die Eingangstür ist während des Schulvormittags verschlossen und nur von innen zu öffnen.

3. Notfallplan Krankheit und Unfall

  • Erstversorgung des Opfers bzw. der Opfer
  • Betreuungsperson für das Opfer bereitstellen
  • Hilfe holen: Schüler/innen gehen immer zu Zweit
  • Erste Hilfe leisten: Taschen befinden sich im Lehrerzimmer, im Turnraum und im Werkraum; Defibrilator in der Regentalhalle; auf jedem Gang ist ein Erste-Hilfe Kasten angebracht
  • Kühlpads in der Verwaltung
  • bei Krankheiten Eltern verständigen und Kinder abholen lassen. (Notfalllisten im roten Klassenordner)
  • Mittelschüler nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Eltern allein nach Hause schicken (Alter beachten, nicht GS)
  • meldepflichtige Infektionskrankheiten über die Verwaltung dem Gesundheitsamt melden. (Infoblatt im roten Klassenordner)
  • bei ansteckende Krankheiten: Info im Lehrerzimmer aushängen mit Angabe der Klasse
  • bei schweren Verletzungen Notarzt anfordern Telefonnummer: 112
  • Rettungsdienst einweisen
  • sichern, dass die persönlichen Angaben der/des Verletzten dem Rettungsdienst weitergegeben werden.
  • Erziehungsberechtige informieren
  • Unfallbericht erstellen (Verwaltung), Augenzeugen des Unfalls feststellen
  • Klassenlehrer/in nimmt – sobald möglich – Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf.

Ausgebildete Ersthelfer: Frau Alexandra Hitzl, Herr Bernhard Fürst

4. Alarmplan

  • Alarmsignale beachten
  • Schulleitung informieren
  • Notruf absetzen Telefonnummer: 112
  • Feuerlöscher befinden sich in jedem Gang, Fluchtwege (grüne Schilder) sind gekennzeichnet
  • Fluchtwegpläne hängen in jedem Raum aus
  • richtiges Verhalten im Brandfall wird durch den Alarmplan unterstützt, der in jedem Klassenzimmer hängt
  • Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei einweisen und deren Anweisungen befolgen
  • erst nach Rücksprache mit der Einsatzleitung der Polizei / Feuerwehr Erziehungsberechtigte informieren
  • Information an Dritte (z.B. Presse) erfolgt durch Schulleitung, ggf. nur in Absprache mit der Einsatzleitung der Polizei/Feuerwehr
  • Schulleitung informiert Stadt Nittenau (Sachaufwandsträger) und Regierung der Oberpfalz sowie das
  • Schulamt Schwandorf informieren (siehe Informationskette) - Meldung Besonderes Vorkommnis

4.1. Alarmierung

  • Im Katastrophenfall, der Leib und Leben der Schüler/innen bedroht, wird von Seiten der Schulleitung zuerst die Polizei (110) informiert und soweit die Situation das zulässt, die Stadt Nittenau, das Schulamt Schwandorf und die Regierung der Oberpfalz - Meldung BesonderesVorkommnis
  • Information an Elternbeiratsvorsitzende bzw. deren Stellvertreter
  • Notruf:Telefonnummer: 112, Polizeinotruf:Telefonnummer: 110

4.2. Evakuierung bei Alarm

Verhalten im Notfall, wenn Alarm ausgelöst wurde:

  • 1. Wer fehlt? Warum?
  • 2. Zu zweit anstellen
  • 3. Fenster schließen
  • 4. Auf Anweisungen der Lehrkraft hören – keine Eigeninitiative
  • 5. Fluchtwege beachten!
  • 6. Nicht drängen, stoßen und rennen!
  • 7. Den Sammelplatz aufsuchen
  • 8. Meldung über fehlende Schüler/innen an die Schulleitung geben!
  • 9. Weitere Anweisungen abwarten

4.3. Notfallkoordination

  • Koordinationsaufgaben liegen in den Händen der Polizei
  • Zur Klärung der Situation im Schulgebäude stehen Sicherheitsbeauftragte bzw. der Schulleiter zur Verfügung

4.4. Evakuierung

  • Analog zum Verhalten bei Feueralarm!
  • Die Evakuierung aus dem Gebäude wird zweimal jährlich anlässlich der Feueralarmproben geprobt. Auslöser für eine Evakuierung ist im Normalfall der Feueralarm (auch interner Alarmknopf)
  • Die Entscheidung für eine Evakuierung, bei der besondere Gefahren auf den Gängen im Schulhaus zu erwarten sind, trifft die Polizei, ggf. die Feuerwehr, die jeweils auf die hierzu erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung ergreifen.

4.5. Sammelplatz

  • Sammelplatz ist der Fußballplatz im Jahnweg

4.6. Benachrichtigung von Eltern

  • In Notsituationen setzt die Schulleitung die Informationskette in Gang (Elternbeiratsvorsitzende, Eltern per digitale Meldung)

4.7. Kinderabholung und Elternbetreuung

  • Die Lehrkraft entscheidet entsprechend Notsituation im Einzelfall, ob Eltern Kinder abholen sollen
  • In allen anderen Fällen trifft die entsprechenden Entscheidungen die Polizei im Zusammenwirken mit den Erziehungsberechtigten
  • Die Betreuung der Eltern veranlasst die Polizei

5. Das schulische Kriseninterventionsteam

  • Leitung: Schulleiterin Diana Neidhardt oder Stellvertreterin Eva Wagner
  • Aufgabe: Zentraler Ansprechpartner für den Einsatz der Polizei
  • Sicherheitsbeauftragte: Fr. Karg, Fr. Müller, Fr. Knauer, Hr. Fürst (Hausmeister)
  • Aufgaben: Ansprechpartner der Polizei bezüglich der Raumsituation, der Fluchtwege und der Sammelpunkte

Schulpsychologen und Seelsorger:

  • Im Krisenfall den jeweils Zuständigen einbinden
  • Beratung und Überweisung von schwer Traumatisierten
  • Unterstützungssystem aufbauen