Die Mittlere-Reife-Klassen der Mittelschule
M-Zug an der Mittelschule Nittenau z.B. 7M, 8M, 9M, 10M
„M" steht für Mittlere Reife: Der M-Zug beginnt in der Jahrgangsstufe 7 (7M) und endet in der 10. Klasse (10M) mit der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss.
In den M-Klassen wird auf der Grundlage des LehrplanPlus für die M-Klassen der Mittelschule unterrichtet. Die Anforderungen orientieren sich am höheren Niveau des Bildungsgangs zum mittleren Schulabschluss. Die Lerninhalte werden ausgeweitet und vertieft behandelt. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten selbstständiger und eigenverantwortlich. Die Aufgabenstellungen sind deutlich anspruchsvoller.
In dünner besiedelten Gegenden Bayerns ist es notwendig, dass sich Mittelschulen in einem Verbund zur Bildung von M-Klassen zusammenfinden. Zu unserem Schulverbund Sulzbachtal gehören die Mittelschule Bruck und wir, die Mittelschule Nittenau.
Einladung zum Elternabend (PDF-Datei (PDF-Dokument, 455,86 KB, 04.02.2024))
Was bringt der M-Zug der Mittelschule?
- Ein Schwerpunkt ist das Lernfeld Wirtschaft und Beruf und die verstärkte Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben in den berufsorientierenden Zweigen Technik, Wirtschaft und Kommunikation sowie Ernährung und Soziales. Die Vorbereitung auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben wird verstärkt vorbereitet.
- Die SchülerInnen können innerhalb der eigenen Schulart Mittelschule über vier Jahre konsequent auf den mittleren Schulabschluss vorbereitet werden.
- Dieser Abschluss ist ein dem Abschluss der Realschule und der Wirtschaftsschule gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, mit den gleichen Berechtigungen.
Damit wird der Zugang zu allen Berufen mit mittlerem Bildungsabschluss und zu allen weiteren Bildungswegen mit Voraussetzung des mittleren Bildungsabschlusses (FOS, etc.) gewährt
Welche Vorteile hat der der Besuch des M-Zugs im Vergleich zum Besuch der Realschule?
- kein Wechsel der Schulart
- kürzere Schulwege
- vertraute Unterrichtsmethoden
- Klassenlehrerprinzip
- verstärkte Praxis- und Berufsorientierung
- schülerbezogene Unterrichtsgestaltung
- Teilnahme am Qualifizierenden Mittelschulanschluss
- Schnittmengen im Lehrplan mit der Regelklasse, daher Wechsel leichter möglich
Ist der M-Zug für mich geeignet?
Ich kann…
… selbstständig und eigenmotiviert arbeiten.
… ein höheres Arbeitstempo durchhalten.
… eine umfassende Beherrschung des Lernstoffes leisten.
… eine zielgerichtete Arbeitshaltung zeigen.
… geringe Fehlerhäufigkeit anstreben.
… Ausweitung des Lehrstoffes akzeptieren.
… komplexere Aufgaben lösen.
Zugangsvoraussetzungen
Hier (PDF-Dokument, 174,46 KB, 12.05.2023)erhalten Sie Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen.
Aufnahmeprüfung in den M-Zweig
Hier (PDF-Dokument, 166,08 KB, 12.05.2023)erhalten Sie Informationen zur Aufnahmeprüfung.
Vorrücken
Die Erlaubnis zum Vorrücken wird Schülern gewährt, die während des laufenden Schuljahres die erforderlichen Leistungsnachweise erbracht und dabei den Anforderungen genügt haben.
Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 9 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden bei
- Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
- Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird,
Vorrückungsfächer sind alle Pflicht- und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Faches Sport.
Notenausgleich kann gewährt werden, wenn die Schüler
- in einem Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder
- in zwei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder
- in drei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.
Über einen Notenausgleich entscheidet die Lehrerkonferenz.
Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Schülern,
- deren schlechte Leistungen auf ungenügende Mitarbeit zurückzuführen sind oder
- die im Fach Deutsch die Note 6 haben.
Schüler der M 9, erhalten auf Antrag im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 der M-Klasse den Vermerk: "Dieses Zeugnis schließt die Berechtigung des erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule ein".
Voraussetzung: Gesamtdurchschnittsnote aus allen Vorrückungsfächern mindestens 4,00 und höchstens in drei Fächern eine schlechtere Note als 4; Note 6 zählt wie zweimal Note 5.
Wiederholen
Wird im Jahreszeugnis das Vorrücken in die nächst höhere Klasse des M-Zuges versagt, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Schüler dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlussses nicht gewachsen ist. Ein Wechsel in die nächst höhere Regelklasse ist die Konsequenz. Beratung der Erziehungsberechtigten über die Perspektiven der Abschlüsse der Mittelschule erforderlich. Beantragen die Erziehungsberechtigten die Wiederholung der M-Klasse, so entscheidet die Lehrerkonferenz unter Berücksichtigung der Gründe, die zum Scheitern führten.
Höchstausbildungsdauer im M-Zug (Jg. 7 bis 10): sechs Schuljahre; dazu zählen alle an der Mittelschule, an Gymnasium, Realschule, Wirtschaftsschule verbrachten Zeiten.
Wechsel in die Regelklasse
Bei einem Wechsel aus der M-Klasse in die Regelklasse auf Antrag der Erziehungsberechtigten gilt
- nach Abschluss des Schuljahres Besuch der nächst höheren Jahrgangsstufe der Regelklasse
- während des Schuljahres Besuch der gleichen Jahrgangsstufe wie im M-Zug
Bei einer Rückkehr in der 9. Jahrgangsstufe darauf achten, dass die für die Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung erforderlichen Jahresfortgangsnoten in der Regelklasse noch gebildet werden können.
Übertritt aus einer M-Klasse in die Realschule oder Wirtschaftsschule
Dies ist möglich, wenn das Jahreszeugnis die Erlaubnis zum Vorrücken enthält.