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Machbarkeitsstudie zur Grundschule Fischbach wurde vorgestellt
icon.crdate18.10.2024
Finale Entscheidung zu den weiteren Planungen für die Grundschule Fischbach vertagt.
Machbarkeitsstudie zur Grundschule Fischbach wurde vorgestellt
Finale Entscheidung zu den weiteren Planungen für die Grundschule Fischbach vertagt.
Mit Beschluss des Stadtrates im Jahr 2022 wurde die Stadtverwaltung Nittenau beauftragt, die Planungen für eine Generalsanierung einzuleiten, die entsprechenden Förderungen zu beantragen und hierbei die Ertüchtigung des Brandschutzes zu priorisieren. Aus diesem Grund wurde das Büro Florian Koller Ingenieure beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für einen Neubau und eine Generalsanierung der Grundschule Fischbach zu erstellen. Zusätzlich wurde separat eine weitere Alternative, die Sanierung des Brandschutzes, geprüft. Diese drei Varianten wurden bei der Sitzung des Stadtrates am 17.09.2024 durch den Ingenieur Florian Koller vorgestellt.
Zunächst analysierte er den Ist-Stand des Gebäudes, in welchem derzeit zwei Klassen untergebracht sind. „Mit dem Schulhaus kann der benötigte Raumbedarf gedeckt werden“, betont der Ingenieur. Auch funktioniere laut ihm die Struktur des Gebäudes dem Grund nach gut, weshalb eine große Umstrukturierung nicht notwendig sei.
Da seitens der Eltern, der Schülerschaft, der Lehrkräfte und weiterer Nutzer eine teilweise öffentliche Nutzung des Gebäudes, beispielsweise durch Vereine, gewünscht sei, habe man bei den Planungen einer Generalsanierung die Geschosse einzeln betrachtet. Nach den Planungen wäre eine Isolation des Untergeschosses vom Rest der Schule vorgesehen, um diesen Bereich außerhalb des Schulbetriebes nutzbar zu machen. Außerdem sei auf dieser Ebene auch eine Schulbibliothek angedacht.
Im Erdgeschoss seien laut Koller weiterhin die Klassenzimmer und der Werkraum zu finden und auch ein Stockwerk höher sollten die Klassen- und Lehrerzimmer sowie die Toilettenanlagen erhalten bleiben. Zudem plane man den Ausbau des Dachgeschosses, um Flächen für die Verwaltung, das Archiv und für das Lager zu schaffen. Zusätzlich seien ein außenliegender Rettungsweg für einen ausreichenden Brandschutz und ein Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit notwendig. Die Kosten für eine Generalsanierung beliefen sich auf rund 5,6 Millionen Euro, wobei eine ca. 50-prozentige Förderung zu erwarten sei. Bei einem Neubau beliefe sich die Investition auf etwa 7,2 Millionen Euro inklusive Abbrucharbeiten. Auch hier könne man mit einer ca. 50-prozentigen Förderung rechnen.
„Betrachten wir lediglich den Brandschutz, muss die Stadt rund 1,35 Millionen Euro einplanen“, erklärte der Ingenieur. Hierunter fallen alle relevanten Maßnahmen, von den Raumabschlüssen bis hin zur Erneuerung der maroden Elektroanlage. Die Sanierung des Daches, der Fenster und weitere Schritte seien hier nicht vorgesehen und deshalb auch nicht einkalkuliert. Eine Information der Regierung zur Förderung stehe noch aus.
Koller betonte in diesem Zuge, dass in allen drei Varianten ein laufender Schulbetrieb voraussichtlich nicht möglich sei. Deshalb müsse sich die Stadt um Ausweichmöglichkeiten bemühen. Bei einem Neubau und einer Generalsanierung rechne man mit einer Bauzeit von zwei Jahren, bei der Durchführung des Brandschutzes mit rund einem Jahr.
„Wir müssen so schnell wie möglich handeln“, forderte Erster Bürgermeister Benjamin Boml nach der Präsentation der drei Varianten. Dieser Meinung schlossen sich die Mitglieder des Stadtrates an. Jedoch war man sich nicht einig, welche Alternative die sinnvollste sei. So wurde die Frage nach den Kosten für die Sanierung des Daches und der Installation einer PV-Anlage in den Raum gestellt. Hier wurde Koller vom Stadtrat gebeten, diese Kosten zu eruieren und die Stadtverwaltung gebeten, die Auswirkungen einer Zweckbindung der Förderung zu prüfen.
Auch wurde der Neubau der Grundschule lediglich als Hochbau und nicht als erdgeschossige Variante, welche voraussichtlich kostengünstiger sei, überprüft. Deshalb bat der Stadtrat darum, auch die Kosten für solch einen Bau zu eruieren. Erst, wenn man alle Kosten im Detail betrachten könne, wolle man eine Entscheidung treffen.
Deshalb soll in einer der nächsten Sitzungen ein überarbeiteter Entwurf vorgestellt und anschließend entschieden werden.